Freimessen

Freimessen von Behältern, Gruben, Silos und engen Räumen

Der neue Grundsatz Fachkundige zum Freimessen nach

  • DGUV Regel 113-004 – Teil 1
  • DGUV Grundsatz 313-002

Eine wichtige Schutzmaßnahme bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen stellt das Freimessen dar. Unter Freimessen versteht man  das Ermitteln einer möglichen Gefahrstoffkonzentration bzw. des Sauerstoffgehaltes mit dem Ziel der Feststellung, ob die Atmosphäre im Behälter ein sicheres Arbeiten ermöglicht  (aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Beitrag nur von Behältern gesprochen, der Begriff schließt Silos und enge Räume ein).

Mit dem Freimessen wird die momentane Situation in einem Behälter hinsichtlich einer Gefahrstoffexposition, Explosionsgefahr oder Sauerstoffmangel bzw. Sauerstoffüberschuss festgestellt. Es handelt sich dabei nicht um die Ermittlung einer Gefährdung nach TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition" – sondern um eine Gefährdungsbeurteilung für eine bestimmte Tätigkeit.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verlangt vom Unternehmer, dass er mit Arbeitsplatzmessungen nur Mitarbeiter betraut, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

Jedem Vorgesetzten, der Arbeiten in Behältern frei gibt, muss bewusst sein, dass es sich dabei um sehr gefährliche Arbeiten handelt und gerade das Freimessen von großer Bedeutung für die Sicherheit der im Behälter tätigen Personen ist.

Wir stellen ausgebildetes Fachkundiges Personal für Messaufgaben in Ihrem Arbeitsbereich zur Verfügung, unsere Sicherheitsposten sind mit dieser Aufgabe betraut und dazu ausgebildet.

Wir erstellen Ihnen ein individuelles, spezifisch auf ihre Belange angepasstes Angebot.

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