Brandschutzbeauftragter / Brandschutzmanager

Gehören Sie zu den Unternehmen, die aufgrund einer erhöhten Brandgefahr verpflichtet sind, einen oder mehrere Brandschutzbeauftragte vorzuhalten? Diese Aufgabe können Sie durch einen externen Mitarbeiter durchführen lassen, sofern er in Ihre interne Sicherheitsorganisation eingebunden ist.

Qualifikation des Brandschutzbeauftragten

Unsere Brandschutzbeauftragten sind Mitglieder der öffentlichen Feuerwehr. Sie haben den Bezug zur Praxis, sind nach der Richtlinie vfdb 12-09/01:2009-03 ausgebildet und werden fortlaufend geschult. Seit 2011 erweitern wir die Ausbildung des Brandschutzbeauftragten auf den Kenntnisstand eines Brandschutzmanagers.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

Der Brandschutzbeauftragte ist der zentrale Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Unternehmen. Er hat die Verantwortlichen eines Unternehmens in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen.

Folgende den Brandschutz betreffenden Tätigkeiten gehören zu seinem Aufgabengebiet:

Mitwirkung bei der:

  • Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Ausarbeitung von Betriebsanweisungen
  • Baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers   
  • Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Umsetzung des Brandschutzkonzepts
  • Planung von Ersatzmaßnahmen, die bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen erforderlich werden
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen und von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall (Brandschutzhelfer)
  • Prüfung der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrolle der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz
  • Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnungen
  • Durchführung der behördlichen Brandschau und der Durchführung von internen Brandschutzbegehungen
  • Beseitigung von Brandschutzmängeln
  • Festlegung von Brandschutzmaßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten
  • Gesprächen des Unternehmers mit den Brandschutzbehörden, Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
  • Aktualisierung von Flucht-, Rettungs-, Feuerwehr- und Alarmplänen.

Werden alle diese Aufgaben in Ihrem Unternehmen in vollem Umfang wahrgenommen?
Sprechen Sie uns an. Wir nehmen uns der Sache an und unterbreiten Ihnen gerne ein günstiges Angebot.