Brandsicherheitswache

Brandsicherheitswachen werden für eine Vielzahl von Veranstaltungen durch die Genehmigungsbehörde vorgeschrieben und müssen vom Veranstalter eingerichtet werden.

Grundsätzlich ist die Brandsicherheitswache Aufgabe der Feuerwehr. Nach § 41 Abs.2 der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) besteht jedoch für Veranstalter die Möglichkeit, Brandsicherheitswachen in eigener Zuständigkeit oder über Dritte organisieren zu lassen.

Dabei sind Auflagen an die Qualifikation des Personals zu beachten. Als Dienstleistungsfeuerwehr verfügen wir über ausgebildete Mitarbeiter, die dem geforderten Profil entsprechen, und können Ihnen diese Dienstleistung kostengünstig anbieten.

Beispiele für den Einsatz von Brandsicherheitswachen:

  • Abschaltung von Brandmeldeanlagen
  • Film und Fernsehproduktionen 
  • Karnevalssessionen
  • Schützenfeste
  • Betriebsfeste
  • Galaveranstaltungen
  • Preisverleihungen
  • Motorsportveranstaltungen
  • Open-Air-Events
  • Theateraufführungen
  • Feuerwerke.

Gerne beraten wir Sie eingehend und erstellen ein detailliertes Angebot.