Baulicher Brandschutz ( Brandschutzplanung )

Die Landesbauordnungen in Deutschland schreiben vor, dass für bauliche Anlagen aller Art ein Brandschutzkonzept erstellt werden muss. Dieses Konzept umfasst alle Maßnahmen, die die Entstehung und Ausbreitung eines Feuers verhindern sollen. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen für eine wirksame Brandbekämpfung und zügige Evakuierung festgelegt. Die Pläne müssen mit den örtlichen Behörden abgestimmt werden.

Das Brandschutzkonzept ist als Mindestanforderungen zu sehen.

Angesichts der Verschiedenheit der Objekte und ihrer Nutzung muss es jeweils individuell aufgestellt werden.

Das Brandschutzkonzept kann wie folgt untergliedert werden:

  • Schutzziele des Brandschutzes
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Baulicher Brandschutz
  • Technischer Brandschutz
  • Betrieblicher Brandschutz
  • Verantwortung für den Brandschutz
  • Verhalten im Brandfall
  • Maßnahmen nach einem Brand

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Unsere Kooperationspartner sind unabhängige Brandschutzsachverständige und Brandschutzfachplaner, die nicht an Hersteller von technischem Brandschutz gebunden sind. Sie können daher immer auf die jeweils günstigsten Angebote zugreifen.  

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